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Erbschaft Aktualisiert 2026-07-20 6 Min. Lesezeit

Wie funktioniert das Erbe in Kosovo, wenn ein Erbe im Ausland lebt?

Wenn Sie Erbe sind und außerhalb Kosovos leben, müssen Sie in der Regel nicht dorthin reisen, um an einer Erbschaft teilzunehmen. Sie können sich im Verfahren durch eine notarielle Vollmacht vertreten lassen, und — bei einem unstreitigen Nachlass — wird die Sache von einem Notar und nicht von einem Gericht bearbeitet. Dieser Leitfaden erklärt, wo das Verfahren stattfindet, welche Dokumente nötig sind und wie die Diaspora aus dem Ausland handeln kann.

Kernpunkte

  • Ein im Ausland lebender Erbe muss in der Regel nicht reisen; er kann sich durch eine notarielle Vollmacht vertreten lassen.
  • Ein unstreitiger Nachlass wird von einem Notar bearbeitet; ein streitiger Fall geht an das Grundgericht (Basisgericht).
  • Das kosovarische Recht gewährt Frauen und Männern gleiche Erbrechte.
  • Geerbtes unbewegliches Eigentum muss auf den Namen der Erben im Kataster eingetragen werden, bevor es verkauft oder übertragen werden kann.

Wo eine Erbschaft in Kosovo bearbeitet wird

Die Erbschaft in Kosovo ist im Gesetz über die Erbschaft (Gesetz Nr. 2004/26) geregelt, das Frauen und Männern gleiche Erbrechte gewährt. Bei einem unstreitigen Nachlass wird das Nachlassverfahren von einem Notar geführt, der als Gerichtskommissar handelt. Ist die Sache streitig, entscheidet das Grundgericht (Basisgericht).

Ein Fall wird streitig, wenn die Erben darüber streiten, wer erbt, ob ein Testament gültig ist oder wie groß die Anteile sind. Bis ein solcher Streit entsteht, werden die meisten Erbschaften vor einem Notar geregelt.

Sie müssen nicht nach Kosovo reisen

Ein Erbe, der im Ausland lebt, kann am Verfahren teilnehmen, ohne zu reisen, indem er jemanden bevollmächtigt, in seinem Namen zu handeln. Dies geschieht durch eine notarielle Vollmacht, damit eine vertraute Vertretung in Kosovo vor dem Notar oder Gericht auftreten kann. Wird die Vollmacht im Ausland unterschrieben, benötigt sie in der Regel eine Apostille und eine beglaubigte Übersetzung in eine Amtssprache Kosovos.

Die üblicherweise benötigten Dokumente

  1. Die Sterbeurkunde der verstorbenen Person.
  2. Nachweis der Verwandtschaft — eine Familienstandsbescheinigung, die zeigt, wie jeder Erbe mit dem Verstorbenen verwandt ist.
  3. Die Bestimmung des Nachlasses: bei unbeweglichem Eigentum eine aktuelle Eigentumsbescheinigung aus dem Register für Rechte an unbeweglichem Eigentum; bei sonstigem Vermögen der entsprechende Nachweis.
  4. Ein Testament, falls die verstorbene Person eines hinterlassen hat.
  5. Der Ausweis jedes Erben.

Wer erbt, und Annahme oder Ausschlagung

Gibt es kein Testament, erben die gesetzlichen Erben nach den Erbordnungen. Die erste Ordnung sind in der Regel die Kinder und weiteren Abkömmlinge des Verstorbenen zusammen mit dem überlebenden Ehepartner. Ein gültiges Testament bestimmt ebenfalls, wie der Nachlass verteilt wird. Frauen und Männer erben zu gleichen Bedingungen.

Ein Erbe kann die Erbschaft durch eine Erklärung vor dem Notar oder Gericht annehmen oder ausschlagen. Nachdem der Erbschaftsbeschluss ergangen ist, muss geerbtes unbewegliches Eigentum auf den Namen der Erben beim kommunalen Katasteramt (ZKK) eingetragen werden, bevor es verkauft oder übertragen werden kann.

Häufige Fragen

Muss ich nach Kosovo reisen, um zu erben?

In der Regel nicht. Ein im Ausland lebender Erbe kann sich durch eine notarielle Vollmacht vertreten lassen. Wird sie im Ausland unterschrieben, benötigt die Vollmacht in der Regel eine Apostille und eine beglaubigte Übersetzung in eine Amtssprache Kosovos.

Wer führt das Nachlassverfahren?

Bei einem unstreitigen Nachlass führt ein Notar das Verfahren als Gerichtskommissar. Streiten die Erben darüber, wer erbt, ob ein Testament gültig ist oder über die Anteile, ist die Sache streitig und wird vom Grundgericht (Basisgericht) entschieden.

Erben Töchter dasselbe wie Söhne?

Nach dem Gesetz über die Erbschaft haben Frauen und Männer gleiche Erbrechte. Die gesetzlichen Erben erben nach den Erbordnungen, und ein gültiges Testament bestimmt die Verteilung im Rahmen des Gesetzes.

Kann ein Erbe die Erbschaft ablehnen?

Ja. Ein Erbe kann die Erbschaft durch eine Erklärung vor dem Notar oder Gericht annehmen oder ausschlagen. Die Anforderungen und etwaige Fristen können unterschiedlich sein — prüfen Sie sie, bevor Sie entscheiden.

Kann das Eigentum nach dem Beschluss sofort verkauft werden?

Geerbtes unbewegliches Eigentum muss zunächst auf den Namen der Erben beim kommunalen Katasteramt (ZKK) eingetragen werden. Erst wenn das Register die Erben als Eigentümer ausweist, kann das Eigentum verkauft oder übertragen werden.